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   OLG Hamm, 04.11.2014 - 4 RVs 128/14   

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OLG Hamm, 04.11.2014 - 4 RVs 128/14 (https://dejure.org/2014,53887)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.11.2014 - 4 RVs 128/14 (https://dejure.org/2014,53887)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. November 2014 - 4 RVs 128/14 (https://dejure.org/2014,53887)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Aufnahme des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit in den Tenor; Geringwertigkeitsgrenze für Betrugstaten liegt bei 50 Euro; Verneinung der gewerbsmäßigen Betrugsbegehung bei nur knapper Überschreitung der Geringwertigkeitsgrenze

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Aufnahme des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit in den Tenor; Geringwertigkeitsgrenze für Betrugstaten liegt bei 50 Euro; Verneinung der gewerbsmäßigen Betrugsbegehung bei nur knapper Überschreitung der Geringwertigkeitsgrenze

  • rechtsportal.de

    Keine Aufnahme des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit in den Tenor

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Warendorf - 81 Js 1774/13
  • OLG Hamm, 04.11.2014 - 4 RVs 128/14
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 176/04

    Diebstahl geringwertiger Sachen; Wertgrenze; Strafzumessung; Erstreckung der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2014 - 4 RVs 128/14
    Die Wertgrenze nach § 263 Abs. 4 StGB i.V.m. § 248 a StGB beläuft sich jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, auf 25 EUR (BGH 2 StR 176/04).
  • OLG Hamm, 28.07.2003 - 2 Ss 427/03

    geringwertige Sache; Grenze der Geringwertigkeit; Kostensteigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2014 - 4 RVs 128/14
    Als gering sind nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm Schäden bis etwa 50, 00 EUR anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, NJW 2003, 3145; OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 536).
  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 509/00

    Kein besonders schwerer Fall des Betruges, wenn geringwertige Sache vorliegt

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2014 - 4 RVs 128/14
    Ferner hat es ersichtlich nicht bedacht, dass beim Betrug für die Strafzumessung vor allem die Schadenshöhe ausschlaggebend ist und beim gewerbsmäßigen Betrug selbst bei zahlreichen vorgeworfenen Fällen ein besonders schwerer Fall dann nicht in Betracht kommt, wenn der Schaden die Geringwertigkeit als Grenze nur knapp übersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen (zu vgl. BGH, WiStra 2001, 303 f.; KG Berlin, Beschluss vom 13.01.2010 - 1 Ss 465/09 -).
  • OLG Zweibrücken, 18.01.2000 - 1 Ss 266/99

    Grenzen der Geringwertigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2014 - 4 RVs 128/14
    Als gering sind nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm Schäden bis etwa 50, 00 EUR anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, NJW 2003, 3145; OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 536).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2014 - 4 RVs 128/14
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Richter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Acht gelassen wurden oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit nach oben oder unten inhaltlich löst, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Schuld und Strafe besteht (zu vgl. BGHSt 17, 35 f; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 337 Rdn. 34 m.w.N.).
  • KG, 13.01.2010 - 1 Ss 465/09

    Gewerbsmäßiger Betrug: Strafrahmenwahl bei nur knapp über der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2014 - 4 RVs 128/14
    Ferner hat es ersichtlich nicht bedacht, dass beim Betrug für die Strafzumessung vor allem die Schadenshöhe ausschlaggebend ist und beim gewerbsmäßigen Betrug selbst bei zahlreichen vorgeworfenen Fällen ein besonders schwerer Fall dann nicht in Betracht kommt, wenn der Schaden die Geringwertigkeit als Grenze nur knapp übersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen (zu vgl. BGH, WiStra 2001, 303 f.; KG Berlin, Beschluss vom 13.01.2010 - 1 Ss 465/09 -).
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